Ferienwohnung Möwenschiss

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnung Möwenschiss

Unsere AGB ist Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

1. Leistungsanbieter:

Ralf und Liane Foerstner
Bonfatiusstr. 17
34560 Fritzlar
Tel. 05622 / 700 28
www.möwenschiss.de

 

2. Tiere:

Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

 

3. Hausordnung:

Schließen Sie alle Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung. Besonders im Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen, dabei bitte Heizung herunter stellen.

Bitten sie freundlich, darauf zu achten, bei Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen, Markisen rein zu fahren, besonders aber das die Herdplatten abgestellt sind.

 

4. Der Vermieter ist verpflichtet

Die Beschreibung und Eigenschaften des Objekts wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend anzugeben. Dem Mieter die Buchung (per Post oder E-Mail) zu bestätigen. Dem Mieter wird ebenso alle notwendigen Infos wie Adresse etc. 14 Tage vor Anreise zugesendet.

Schlüsselübergabe erfolgt über Schlüsselkasten. Dafür gibt es 2 Tage vor Anreise den entsprechenden Code.

Dem Mieter wird die Wohnung vom Anreisetag15 Uhr bis zum Abreisetag 10 Uhr ordnungsgemäß und der Beschreibung entsprechend bereitzustellen.

 

5. Wann ist die Buchung verbindlich?

Hat der Mieter innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung von 20% bezahlt, ist die Buchung als verbindlich und rechtskräftig.

 

6. Wann muss ich was bezahlen?

Buchungspauschale/Anzahlung:

Die Anzahlung von 20% des Reisepreises ist innerhalb von 10 Werktagen nach Bestätigung der Reservierung zu zahlen.

Restzahlung:

Die verbleibende Restzahlung einschl. der Kurtaxe, Endreinigung und oder Kosten für die Bettwäsche. Dieses ist in der Bestätigung angegeben und ohne nochmalige Aufforderung bis spätestens 3 Wochen vor Anreise zu zahlen.

Kurzfristige Buchung:

Bei einer Buchung bis 6 Wochen vor Anreise ist der volle Mietpreis inkl. Kurtaxe und ev. Kosten für Wäsche etc. nach Erhalt der Bestätigung umgehend zu Zahlen

Die Kosten für gebuchte Bettwäsche und Handtücher können bei nicht Inanspruchnahme während des Urlaubes nicht erstattet werden.

 

7. Was gilt, wenn man stornieren möchte?

Sollte der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, seine Buchung stornieren. So bedarf dies in der Schriftform auch per E-Mail. Der Vermieter ist verpflichtet ihre Stornierung zu bestätigen. Der Vermieter wird sich nur auf Wunsch des Mieters nur im schriftlichen Auftrag um einen Nachmieter bemühen.

Sollte der Mieter selbst einen Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und Ausstellung eines neuen Mietvertrags erforderlich, sie nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden Fällen wird dann die Höhe der vertraglichen geschulten Rücktrittkosten (siehe Tabelle) auf 50 Euro Bearbeitungsgebühren begrenzt. Wird für den stornierten Zeitraum kein Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. Eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten.

Bei Stornierung besteht der Anspruch des Vermieters auf Rücktrittgebühren:

  • Stornierung bis zum 45. Tag vor Rücktritt 20% des Gesamtmietpreises
  • Stornierung bis zum 35. Tag vor Rücktritt 50% des Gesamtmietpreises
  • Stornierung bis zum 14. Tag vor Rücktritt 80 % des Gesamtmietpreises
  • danach und bei Nichtantritt der Reise 100% des Gesamtmietpreises

 

Bricht der Mieter, vorzeitig den Aufenthalt ab. So bleibt er der zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

 

8. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle?

Wird eine Anzahlung des Mietpreises nicht innerhalb von 7 Tagen gezahlt, so wird dieser gebuchte Zeitraum wieder zur freien Verfügung gestellt.

Wird die Restzahlung nicht fristgerecht bis 20 Tage vor dem Anreisedatum geleistet, gilt dies seitens des Mieters als Rücktritt vom Vertrag und die Anzahlung wird als pauschale Rücktrittgebühr einbehalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren, falls diese Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Und der gebuchte Zeitraum wird wieder zur freien Verfügung gestellt.

 

Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Fristen!!!!

Dem Mieter wird eine Reiserücktrittversicherung angeraten.

 

9. Höhere Gewalt

Beeinträchtigungen des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen etc.) hafte der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entsprechende Kosten zu Lasten des Mieters.

Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermietung gehindert, so kann er entschädigungslos gekündigten. Wird der Vermieter durch andere Gründe die er nicht zu vertreten hat an der Vermietung gehindert müssen dem Feriengast bereits geleistete Zahlung dem Feriengast bereits genutzte Zeiten werden dabei anteilig verrechnet.

Um den genannten Fällen vorzubeugen ratsam eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

 

10. Was habe ich für Pflichten?

Im eigenen und Interesse anderer Feriengästen sind sie angehalten die Ferienwohnung, Inventar pfleglich zu behandeln, sich an die Hausregeln und festgelegten Regeln der Ferienwohnung zu halten. Sie dürfen die Ferienwohnung nicht zweckentfremden. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen abzuweisen. Rauchen ist nicht erlaubt im gesamten Haus.

Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag frühzeitig und fristlos zu kündigen und dem Mieter die entstandenen Kosten eine Sanierung oder Grundreinigung in Rechnung zu stellen.

 

11. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandung

Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollte nach übergebe des Mietobjekt Schäden oder Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andersfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

 

12. Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter

Das Mietobjekt ist termingerecht und ordnungsgemäßem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Die Rückgabe der Ferienwohnung beinhaltet eine Besenreine Reinigung, das Reinigen des Geschirres sowie leeren des Mülls und die Lebenssittenentsorgung sorge zu leisten und an den Vermieter zu übergeben.

 

13. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden und fehlendes Inventar in Höhe der Wiederbeschaffungskosten, die er und ihm begleitende Personen bzw. Besucher in der Wohnung verursacht haben und ist verpflichtet diese umgehend zu melden.

Der Mieter haftet ebenfalls, wenn der Ihm zur Verfügung gestellte W-LAN Internetzugang von Ihm oder ihn begleitende Person missbräuchlich oder zu strafbaren Handlungen (illegaler Datenaustausch etc.) genutzt wird.

Der Vermieter hafte nicht für die Vorkommnisse für die der Mieter und/oder für den Mieter begleitende Personen verantwortlich sind.